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Dipl.-Ing. Hinrich Möller

           Schwedendamm 16                   24143 Kiel         

tel 0431 91021     fax 0431 91023

email@vermessungsbuero-moeller.de

.Die Kosten fü die Vermessungsarbeiten sind abzurechnen gemäß Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VergVO-ÖbVI)

Die Tarife sind die gleichen wie sie für die Katasterämter gelten. Die Tarife findet man in derLandesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden (VermGebVo) vom 07. Januar 2008 Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl)
Schleswig-Holstein Seite 40 geändert durch Verordnung vom 26. November 2008 (GVOBl. Schl.-H. S.726)

diese kann als PDF heruntergeladen werden

   VermGebVO

 

Gebührenbestimmend ist bei

  • Teilungsvermessung
    • Größe der Vermessungsfläche,  Anzahl der Teilstücke,  Bodenwert in €/m²
       
  • Gebäudeeinmessung
    • Wert des Gebäudes
    • Die Vermessung eines Neubaus im Wert zwischen 50.000€  und 250.000 € kostet mit der derzeitigen Gebührenverordnung 815,90 €  incl. Mwst und Übernahme in das Liegenschaftskataster
       
  • Grenzherstellung
    • Anzahl der Grenzpunkte und Bodenwert in €/m²
       
  • Straßenschlussvermessung
    • Länge der neuen Grenzen, Anzahl der Trennstücke

Zur Kostenabschätzung Ihrer Vermessung führe ich gerne eine Beispielrechnung durch.

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