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.Die Kosten fü die Vermessungsarbeiten sind abzurechnen gemäß Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VergVO-ÖbVI)
Die Tarife sind die gleichen wie sie für die Katasterämter gelten. Die Tarife findet man in derLandesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden (VermGebVo) vom 07. Januar 2008 Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl) Schleswig-Holstein Seite 40 geändert durch Verordnung vom 26. November 2008 (GVOBl. Schl.-H. S.726)
diese kann als PDF heruntergeladen werden
VermGebVO
Gebührenbestimmend ist bei
- Teilungsvermessung
- Größe der Vermessungsfläche, Anzahl der Teilstücke, Bodenwert in €/m²
- Gebäudeeinmessung
- Wert des Gebäudes
- Die Vermessung eines Neubaus im Wert zwischen 50.000€ und 250.000 € kostet mit der derzeitigen Gebührenverordnung 815,90 € incl. Mwst und Übernahme in das Liegenschaftskataster
- Grenzherstellung
- Anzahl der Grenzpunkte und Bodenwert in €/m²
- Straßenschlussvermessung
- Länge der neuen Grenzen, Anzahl der Trennstücke
Zur Kostenabschätzung Ihrer Vermessung führe ich gerne eine Beispielrechnung durch.
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