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Dipl.-Ing. Hinrich Möller

           Schwedendamm 16                   24143 Kiel         

tel 0431 91021     fax 0431 91023

email@vermessungsbuero-moeller.de

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 
Wie die Katasterämter eine Vermessungsstelle
gemäß § 3 des Vermessungs- und Katastergesetzes.

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Mitglied im Bund der
Öffentlicht bestellten
Vermessungsingenieure

Vermessungen am Grundstück

  • Grenzherstellung
    • Die Grenzen eines Grundstücks sollen durch Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) erkennbar sein. Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass die Grenzmarken nicht mehr sichtbar sind oder durch z.B. Bauarbeiten zerstört wurden. Soll nun ein Zaun gesetzt werden, oder eine Garage auf die Grenze gebaut werden, wird eine Grenzherstellung erforderlich.
    • Die Grenzherstellung ist ein durch Vorschriften geregeltes Verfahren, bei dem die betroffenen Grundstücksnachbarn als Beteiligte zum abschließenden Grenztermin eingeladen werden. In diesem Termin wird den Beteiligten erläutert, welche Grenzmarken nicht vorgefunden wurden und wie die Grenzpunkte abgemarkt     (mit einer Grenzmarke versehen) wurden.
  • Teilungsvermessung
    • Ein Grundstück soll in zwei oder mehrere Teile zerlegt werden. Die neue Grenze wird in der Regel in einem notariellen Kaufvertrag beschrieben. Dieser bildet dann die Grundlage für die Vermessung vor Ort.
    • Es kann aber auch zuerst die Vermessung durchgeführt werden. Käufer und Verkäufer können vor Ort die Grenzen mit Unterstützung des Vermessungsingenieurs festlegen. Die neuen Grenzen werden dann aufgemessen und das Ergebnis in einem Lageplan dargestellt. Dies bietet den Vorteil, dass ein genauer Lageplan als Grundlage des notariellen Vertrages dienen kann und die Fläche des Trennstückes genau bekannt ist.
    • Die Durchführung der Teilungsvermessung wird durch Vorschriften geregelt. Es wird genau wie bei der      Grenzherstellung ein Grenztermin abgehalten
  • Gebäudeeinmessung
    • Das Vermessungs- und Katastergesetz verlangt die Einmessung eines neu errichteten Gebäudes oder Anbaus nach Fertigstellung. Das Ergebnis der Vermessung wird dann in die amtliche Flurkarte übernommen.
  • Grenzbescheinigung
    • Diese Bescheinigung wird oft von Kreditinstituten verlangt, wenn das Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet werden soll. Die Grenzbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob die Grundstücksgrenzen mit einem Gebäudeteil überbaut wurden.
  • Straßenschlussvermessung
    • Flächen der Anliegergrundstücke, die für den Straßenbau benötigt wurden, werden herausgetrennt und die Flächengrößen für den Grunderwerb  ermittelt.
    • Die Straßenschlussvermessung ist ein Sonderfall der Teilungsvermessung

 

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