Grenzherstellung

Wiederherstellung und dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen – amtlich und rechtssicher.

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Die Grenzherstellung dient der Wiederherstellung nicht mehr erkennbarer, fehlender oder zerstörter Grenzpunkte auf Grundlage der Unterlagen des amtlichen Liegenschaftskatasters. Nach Abschluss des Verfahrens sind alle Grenzen im Gelände eindeutig sichtbar und dauerhaft mit amtlich zugelassenen Grenzzeichen gekennzeichnet.

Grenzherstellung örtliche Vermessugnsarbeiten
Grenzherstellung örtliche Vermessugnsarbeiten
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 1
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 1
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 2
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 2
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 3
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 3
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 4
Kopie der Niederschrift zum Grenztermin Seite 4

Wann ist eine Grenzherstellung notwendig?

Grundstücksgrenzen können über die Jahre aus verschiedenen Gründen nicht mehr erkennbar sein: Grenzzeichen werden durch Bauarbeiten beschädigt, bei Gartenumgestaltungen entfernt oder sind durch Setzungen nicht mehr auffindbar. Eine Grenzherstellung wird typischerweise benötigt bei:

  • Geplanter Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze (Grenzbebauung)
  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn über den genauen Grenzverlauf
  • Verlust oder Zerstörung bestehender Grenzzeichen
  • Kauf oder Verkauf eines Grundstücks mit ungeklärten Grenzen
  • Gartenumgestaltungen, Einzäunungen oder Pflasterarbeiten an der Grenze
  • Vorbereitung auf eine Teilungsvermessung

Ablauf der Grenzherstellung

Antrag und Katasterrecherche

Beauftragung durch den Eigentümer; Einsicht in das Liegenschaftskataster und Beschaffung aller vorliegenden Grenzunterlagen, Messrisse und Koordinaten.

Rechnerische Ermittlung der Grenzpunkte

Berechnung der Soll-Koordinaten der Grenzpunkte aus den amtlichen Unterlagen; Aufstellung der Absteckmaße und Prüfung auf Widersprüche.

Grenztermin

Ladung aller betroffenen Grundstückseigentümer zum amtlichen Grenztermin; gemeinsame Begehung und Feststellung der Grenzen im Gelände.

Herstellung der Grenzpunkte

Absteckung und exakte Herstellung der Grenzpunkte im Gelände mit moderner Totalstation; Prüfung der Lagegenauigkeit.

Abmarkung

Dauerhaftes Setzen amtlich zugelassener Grenzzeichen: Metallrohre, Bolzen oder Grenzsteine – je nach Untergrund und örtlichen Gegebenheiten.

Protokollierung und Einreichung

Erstellung des amtlichen Grenzherstellungsprotokolls mit Koordinaten, Fotos und Unterschriften; Einreichung beim Katasteramt.

Grenzzeichen – Arten und Dauerhaftigkeit

Je nach Untergrund und Anforderung werden unterschiedliche Grenzzeichen eingesetzt:

  • Metallrohre: Standard-Grenzzeichen für die meisten Anwendungen; bündig mit der Geländeoberfläche gesetzt
  • Bolzen und Nägel: In befestigten Flächen, Mauern oder Bordsteinen
  • Grenzsteine: In ländlichen Bereichen und Wäldern; traditionelle Form

Alle Grenzzeichen sind Bestandteil des amtlichen Liegenschaftskatasters.

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